Sanktionen im SGB II müssen deutlich entschärft werden

Aus dem AbgeordnetenhausArbeitSozialpolitikKatina Schubert

Gemeinsame Presseerklärung der SPD-Fraktion, der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus

Die Sanktionen des SGB II wurden von Anbeginn scharf kritisiert und ihre Verfassungsmäßigkeit mit guten Argumenten angezweifelt. Es ist gut, dass sich nun endlich das Bundesverfassungsgericht damit auseinandersetzt. Die Position von Rot-Rot-Grün in Berlin hierzu ist klar: Die Sanktionen im SGB II müssen deutlich entschärft werden, zum Beispiel gegenüber Jugendlichen unter 25 Jahren oder Familien mit Kindern. Diese Haltung hat die Koalition in ihrem Antrag für eine Bundesratsinitiative zur Änderung der Sanktionsregelungen (Drs.18/1407 ) auch zum Ausdruck gebracht.

Anlässlich der heute stattfindenden mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht über die Vorlage des Sozialgerichts Gotha zur Verfassungsmäßigkeit der Hartz-IV-Sanktionen erklären die sozial- bzw. arbeitsmarktpolitischen Sprecher*innen der Fraktionen der rot-rot-grünen Koalition:

Ülker Radziwill und Lars Düsterhöft (SPD): Sanktionen müssen im Verhältnis zu der nicht erbrachten Mitwirkung sowie den Folgen stehen. Ebenso muss der Gleichheitsgrundsatz zwischen älteren und jüngeren Arbeitssuchenden gewahrt bleiben. Ein Minimum, eine untere Grenze, darf nicht gekürzt werden. Sanktionen, die zum Beispiel die Wohnung oder das Existenzminimum von Kindern gefährden widersprechen diesem Grundsatz und sind ein unzulässiges Mittel staatlichen Handelns. Sie lösen keine Probleme, sie schaffen neue.

Katina Schubert (DIE LINKE): Die Sanktionen im SGB II sind verfassungswidrig und müssen eigentlich vollständig abgeschafft werden. Zumindest müssen sie aber deutlich entschärft werden. Ein Sozialstaat, der seinen Namen wert ist, garantiert Teilhabe und Existenzsicherung. Gängelei und Repression durch Sanktionen stehen dazu im Widerspruch.

Stefan Ziller (Bündnis 90/Die Grünen): Sanktionen führen häufig zu materiellen Notlagen bis hin zum drohenden Verlust der Wohnung. Dies ist völlig unverhältnismäßig. Sanktionen, die das Existenzminimum gefährden, sind mit dem Grundgesetz nicht vereinbar und gehören abgeschafft.