Erhöhung des Landesmindestlohns ist wichtiges Signal

Das Landesmindestlohngesetz verpflichtet das Land Berlin, überall dort, wo es finanziell beteiligt ist oder Einwirkungsmöglichkeiten hat, darauf hinzuwirken, dass ein Mindestlohn eingehalten wird. Der Landesmindestlohn steigt ab 1. August 2017 auf neun Euro. Dazu erklärt die Vorsitzende der Partei Die Linke.Berlin, Katina Schubert:

 »Die Erhöhung auf neun Euro pro Stunde ist ein wichtiges Signal von Rot-Rot-Grün, dass sie die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Berlin ernst nimmt.

Diese Koalition ist mit dem Ziel angetreten, sich für gute Arbeit für alle Berlinerinnen und Berliner einzusetzen und prekäre Arbeit zurückzudrängen. Dazu gehört vor allem eine Entlohnung, die existenzsichernd ist und Altersarmut vermeidet. Die Erhöhung des Landesmindestlohns ist ein erster Schritt in diese Richtung.

Uns ist klar, dass neun Euro weiter deutlich unter der international anerkannten Niedriglohnschwelle von zwei Dritteln des mittleren Einkommens liegen. Die Höhe des Vergabe- sowie des Landesmindestlohnes muss deshalb regelmäßig überprüft werden. Sie ist schnellstmöglich weiterzuentwickeln und perspektivisch auf ein Niveau der unteren Lohngruppen im Tarifrecht des öffentlichen Dienstes anzupassen. Die Bezugnahme auf die untersten Tarifgruppen in den Tarifwerken für den öffentlichen Dienst ist notwendig, um das Landesmindestlohngesetz wirkungsvoll als Schutzmechanismus gegen weiteres Outsourcing aus öffentlichen Verantwortungsbereichen einsetzen zu können.

Natürlich werden wir bundesweit weiter dafür kämpfen, den gesetzlichen Mindestlohn auf armutsfeste zwölf Euro pro Stunde zu erhöhen. «