Politiktagebuch
Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen nach § 5a Asylbewerberleistungsgesetz
Drucksache 18 / 10 882 - Ist die Teilnahme an einer sogenannten Flüchtlingsintegrationsmaßnahme
(FIM) nach § 5a Asylbewerberleistungsgesetz in Berlin freiwillig oder werden die
Maßnahmen den Betroffenen durch die zuständige Behörde zugewiesen?
Drucksache 18 / 10 882
Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katina Schubert (LINKE)
vom 04. April 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. April 2017) und Antwort
Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen nach § 5a Asylbewerberleistungsgesetz
1. Ist die Teilnahme an einer sogenannten Flüchtlingsintegrationsmaßnahme (FIM) nach § 5a Asylbewerberleistungsgesetz in Berlin freiwillig oder werden die Maßnahmen den Betroffenen durch die zuständige Behörde zugewiesen?
Mein Name ist Katina Schubert, ich bin Sprecherin für
Soziales und Inklusion der Linksfraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin.
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